Abt. Turnen, Fitness und Gymnastik - Es geht wieder los!

Nach so langer Zeit wagten wir es kaum wieder daran zu glauben, aber die Inzidenzzahlen gestatten es uns den Sportbetrieb in den Hallen wieder aufzunehmen.

Wir befinden uns in der Öffnungsstufe 3 (§ 21 CoronaVO Abs. 3)

Unter bestimmten Bedingungen können wir also wieder gemeinsam Sport treiben:

Nachweispflicht (§ 21 CoronaVO Absatz 8):

  • Eine Nachweispflicht besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
  • Nachweis für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen und entsprechender Schulen in freier Trägerschaft: Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt (§ 21Absatz 8 Satz 2 CoronaVO, §19 Absatz 2 CoronaVO Schule).
  • Für alle nicht Schüler gilt es einen Nachweis über eine vollständige Impfung (die 14 Tage her ist), eine Bescheinigung über Genesung, oder ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorzulegen. (3-G)
  • Die Nachweise der Teilnehmer müssen nur vorgezeigt werden.

Die Toiletten sind zwar geöffnet, aber die Umkleidekabinen in der Sportparkhalle bleiben vorerst noch geschlossen.

Also kommt bitte fertig umgezogen zum Sport in der Sportparkhalle.

Wie gehabt, eigene Isomatte mitbringen, sofern vorhanden.

Alle Hygienevorschriften wie im Herbst 2020 sind weiterhin einzuhalten.

Also mit Maske kommen im Eingangsbereich und diese darf dann aber während des Übungsbetriebes abgenommen werden.

Bitte wendet euch direkt an eure Übungsleiter, ob die jeweiligen Sportgruppen starten und ab wann.

So und nun heißt es, umziehen, Sportschuhe einpacken und den Corona-Speck abtrainieren.

Ich freu mich alle wiederzusehen.

Betha Dietz

Abteilungsleiterin Turnen, Fitness und Gymnastik

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