Sport ab dem 28.06.21 -ohne Nachweispflichten

Liebe Mitglieder, Trainer/Übungsleiter und Funktionäre,

bisher durfte Hallensport nur unter der Bedingung eines Nachweises der 3 G´s von Seiten der Trainer und Teilnehmer stattfinden. Die neue Corona-VO vom 25.06.21 ändert dies. Ab heute ist es uns erlaubt Sport zu treiben ohne jegliche Nachweispflicht.

Die Umkleiden in der Sportparkhalle sind geöffnet, Anwesenheitslisten werden immer noch geführt und die Hygienevorschriften sind bitte weiterhin einzuhalten.

Hier findet Ihr die vollständige neue Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de

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