Indoorsport nurnoch mit Nachweis ab dem 16.08.21

Liebe Sportler,

erneut tritt eine neue Corona-VO in Kraft. Mit Ihr entfällt die bislang praktizierte Bindung der Maßnahmen an die Sieben-Tage-Inzidenz. Diejenigen die immunisiert sind, sprich geimpft oder genesen haben dies, wenn nicht bereits erfolgt nachzuweisen. Wer nicht-immunisiert ist, hat vor Sportbeginn einen aktuellen Negativ-Test vorzuweisen.

Die zugrundeliegende Testung darf dabei im Falle eines Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, müssen keinen Testnachweis erbringen. Auch Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie ohnehin regelmäßig an der Schule getestet werden. Hier reicht ein Dokument, mit dem sie den Schülerstatus nachweisen, wie beispielsweise der Schülerausweis.

zurück

Bei Fragen,
Anregungen oder Mitgliedsanfragen

Kontakt