Corona-Alarmstufe

Sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies wird aller Voraussicht nach am morgigen Mittwoch, 17. November 2021, der Fall sein.

Für Sportler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum.

Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind, gelten ebenfalls als immunisierte Personen.

 

Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb

„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen.

 

Kompakt: Was gilt für wen in der Alarmstufe?

- Sportler*innen: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum

- „Beschäftigte“: 3G im Freien sowie Innenraum

- Zuschauer*innen: 2G im Freien sowie im Innenraum

 

3G: geimpft, genesen, getestet (Antigen-Schnelltest)

3G+: geimpft, genesen, getestet (PCR-Test)

2G: geimpft, genesen

 

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