Neue Regelungen im Sport
Die Landesregierung hat erneut Verschärfungen in der Corona-Verordnung vorgenommen. Für viele gesellschaftliche Bereiche gilt 2G plus – auch für Sport in Innenräumen. Zutritt ohne zusätzlichen aktuellen Schnelltest erhalten dann nur noch Personen, die bereits ihre dritte Impfung erhalten haben oder deren Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
Im Freien gilt weiterhin 2G. Die bisher bestehenden Regelungen für Kinder und Jugendliche sowie Hauptamtliche gelten weiter.
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