Corona-Verordnung vom 27. Dezember

Neuerungen:

2G+ Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.

In Innenbereichen mit Maskenpflicht solllen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Keine Maskenpflicht während der Sportausübung!

 

Ausnahmen:

» Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.

» Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück).

» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.

» Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel

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